Gemeindeberatung als Prozessberatung
Sie möchten in Ihrer Gemeinde, in der Leitungsrunde oder im Team die Arbeit auswerten, neue Konzepte entwickeln, Aufgaben und Zuständigkeiten neu regeln, Unstimmigkeiten und Konflikte klären oder sich an neuen Rahmenbedingungen orientieren?
Dabei wünschen Sie sich eine Begleitung, die
Wir bieten Ihnen
Unterstützung bei Ziel- und Prioritätensetzung
Teamentwicklung
Bearbeitung von Konfliktsituationen
Beratung bei Umstrukturierung und Veränderungsprozessen, z.B. Regionalisierung oder Fusionen
Hilfe bei der Bewältigung von Krisen
Unterstützung bei der Bilanzierung Ihrer Arbeit
Systemische Beratung ist „Prozessberatung“
In Beratungsprozessen nehmen wir je nach Anliegen verschiedene Rollen ein, diese können innerhalb eines Prozesses auch wechseln: Beraterin, Moderator, Coach, Trainerin, Begleiter, Strukturgeberin – nicht selten auch „Narr oder Närrin“…
Unsere Haltung ist dabei wertschätzend, verlässlich, ergebnisoffen, lösungs- und ressourcenorientiert, flexibel- und situationsorientiert, dem evangelischen Menschenbild verpflichtet. Selbstverständlich behandeln wir Ihren Prozess vertraulich.
Beratung
Vorgespräch
In einem Vorgespräch klären Sie Anliegen, Auftrag, Arbeitsweise und Umfang der Beratung. Der Berater / die Beraterin informiert Sie vorab, inwieweit Ihnen für dieses Vorgespräch Kosten anfallen.
Kontrakt
In einem schriftlichen oder mündlichen Vertrag werden Ziele, Themen, Form und voraussichtliche Dauer der Beratung, der Kreis der Beteiligten, Vertraulichkeit sowie die Kosten für die Beratung festgehalten.
Dauer der Beratung
Die Dauer des Prozesses und einzelner Termine sind abhängig vom jeweiligen Anliegen. In der Regel werden 3 bis 6 Termine vereinbart; sie können sich auf einzelne Abende beziehen, aber auch einen ganzen Tag oder ein Wochenende einschließen. Gemeindeberatung kann durch Teamsupervision, Leitungs-Coaching oder Fortbildung ergänzt werden.
Kosten
Die Honorarrichtlinien der Nordkirche für Beratung und Supervision sehen als Richtsatz für Beratung ein Honorar von 67 Euro pro Stunde vor. Entsprechend liegen Honorare für einen Tag bei etwa 400 – 500 Euro und bei 700 – 850 Euro für ein Wochenende. Hinzu kommen Fahrtkosten und eventuell Unterbringungs- und Verpflegungskosten. Bei freiberuflich tätigen Beraterinnen und Beratern liegen die Honorare in der Regel höher.
In den Kirchenkreisen Mecklenburg und Pommern tragen die Kirchenkreise die Kosten für die Arbeit der Beraterinnen und Berater. Die Beratungsnehmenden werden mit einem Kostenanteil beteiligt. Die Pauschalsätze für die durch die AG GB/OE vermittelten Beratungsteams liegen bei 50 Euro pro Kontakt bis zu 3 Stunden; für einen Tag bei 100 Euro, für ein Wochenende bei 150 Euro. Die Abrechnung erfolgt über das Zentrum kirchlicher Dienste in Rostock.